Wichtige Information zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)
14November
Das kürzlich novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) bringt neue Verpflichtungen für Wohnungseigentümergemeinschaften mit Etagenheizungen mit sich. Wir möchten Sie darüber informieren, was dies für Sie bedeutet.
Was ändert sich?
Sollte innerhalb einer Eigentumsanlage mindestens eine Etagenheizung verbaut sein, müssen folgende Anforderungen erfüllt werden:
Bis zum 31. Dezember 2024:
- Müssen die im Kehrbuch eingetragenen Daten des zuständigen Schornsteinfegers abgefragt werden, welcher diese Daten dann innerhalb der nächsten sechs Monate zu Verfügung stellen muss.
- müssen Informationen von den Wohnungseigentümern abgefragt werden und diese müssen genauso innerhalb der nächsten sechs Monate mitgeteilt werden, die Wohnungseigentümer sind dazu verpflichtet diese Daten anzugeben.
Bis spätestens dem 30. September 2025 müssen dann alle Daten konsoldiert an die Wohnungseigentümer vermittelt werden.
Warum ist das wichtig?
Diese Maßnahme dient dazu, die Energieeffizienz in Wohngebäuden zu verbessern und die Einhaltung aktueller gesetzlicher Vorgaben sicherzustellen.