WEG-Neuerungen: Was Sie als Eigentümer wissen müssen
02Februar
Am 13. September 2023 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Vereinfachung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen verabschiedet. Diese Neuerung ermöglicht es Wohnungseigentümern, künftig mit einer Dreiviertelmehrheit zu beschließen, dass Versammlungen ausschließlich online abgehalten werden können. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Prozess der Wohnungseigentümerversammlungen flexibler zu gestalten.
Durch die geplante Gesetzesänderung wird den Eigentümern mehr Spielraum in Bezug auf die Wahl des Versammlungsformats eingeräumt. Die Gesetzesänderung soll bereits in der ersten Jahreshälfte vom Bundestag verabschiedet werden.
Die Entscheidung, Versammlungen online durchzuführen, kann demnach mit einer deutlichen Mehrheit der abgegebenen Stimmen getroffen werden. Dieser Schritt in Richtung Digitalisierung bietet die Möglichkeit, Versammlungen effizienter und zeitgemäßer zu gestalten, insbesondere vor dem Hintergrund moderner technologischer Möglichkeiten.