Änderungen bei der Vererbung von Immobilien!

08Februar

Änderungen bei der Vererbung von Immobilien!

Kennt ihr schon die Änderungen bei der Vererbung von Immobilien, welche seit dem 31.12.2022 gelten? Ab sofort dient der Marktwert und nicht mehr der Verkehrswert als Bemessungsgrundlage der Erbschaftssteuer. Das heißt in Kurzform, dass erben nun schnell sehr teuer für einen werden kann.

Für alle, die sich noch nicht informiert haben, kommen hier die Details: Bei der Übertragung einer Immobilie kann es zu einer höheren Schenkungs- und Erbschaftssteuer kommen. Ausnahmen sind, wenn die Erben selbst in die Immobilie einziehen oder der Immobilienwert unter dem Steuerfreibetrag liegt.

Was macht das unterm Strich für euch aus?

Lag beispielsweise der Immobilienwert 2022 bei 700.000 €, sah die Berechnung der Erbschaftssteuer wie folgt aus:

  • Wert der Immobilie (2022): 700.000 €
  • Freibetrag pro Kind: 400.000 €
  • Zu versteuernder Betrag: 300.000 €
  • Steuersatz bis 300.000 €: 11 %
  • Erbschaftssteuer: 33.000 €

2023 hingegen ergibt sich folgende Berechnung:

  • Wert der Immobilie (2023): 1.000.000 €
  • Freibetrag für ein Kind: 400.000 €
  • Zu versteuernder Betrag: 600.000 €
  • Steuersatz bis 600.000 €: 15 %
  • Erbschaftssteuer: 90.000 €

Die Änderungen zum Jahreswechsel machen also einen großen Unterschied. Seid ihr auch davon betroffen bzw. konntet Ihr dieses Thema noch im letzten Jahr regeln?

Kommentar von Theresa: Diese Änderung kann zu großen Problemen führen. So könnten Immobilien in Zukunft weniger in Privat- oder Familienbesitz bleiben, wenn die Erben die Erbschaftssteuer nicht bezahlen können – und deshalb an Investoren verkaufen müssen. Was meint ihr dazu?

 

 

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