Was darf ich eigentlich in meiner Garage lagern?

10April

Was darf ich eigentlich in meiner Garage lagern?

Alles, was ich will – sie gehört ja mir! Oder?....

Nach den Garagenverordnungen der Bundesländer sind Garagen ausschließlich zum Abstellen von Kraftfahrzeugen bestimmt. Es dürfen nur Gegenstände gelagert werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Fahrzeug stehen, wie zum Beispiel Reifen, Wagenheber oder Dachboxen. Eine Zweckentfremdung, etwa als Hobbyraum oder Lager für andere Gegenstände, ist dagegen nicht erlaubt.

Warum ist das so? 
Häufig werden Garagen anstelle von Dachböden oder Kellern als Abstellraum genutzt, so dass mit dem Auto auf umliegende Parkplätze oder die Straße ausgewichen werden muss. Dies führt zu zugeparkten Stellplätzen, verstopften Straßen und damit zu einem erhöhten Sicherheitsrisiko im Straßenverkehr. Insbesondere in Notfallsituationen stellt eine zugeparkte Straße eine Behinderung für Rettungs- und Einsatzkräfte dar.

Wer kontrolliert das und was bedeutet ein Verstoß?
Die Kontrolle der korrekten Garagennutzung obliegt in der Regel den Ordnungsämtern der jeweiligen Kommunen. Meist werden die Behörden aktiv, wenn es konkrete Hinweise oder Beschwerden gibt.
Verstöße gegen diese Vorschriften werden mit Bußgeldern geahndet, die je nach Bundesland unterschiedlich hoch sind und bis zu 10.000 Euro betragen können. Es ist daher ratsam, die Garage ausschließlich für den vorgesehenen Zweck zu nutzen.

 

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